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   VG Braunschweig, 15.11.2022 - 2 A 91/20   

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https://dejure.org/2022,42482
VG Braunschweig, 15.11.2022 - 2 A 91/20 (https://dejure.org/2022,42482)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15.11.2022 - 2 A 91/20 (https://dejure.org/2022,42482)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15. November 2022 - 2 A 91/20 (https://dejure.org/2022,42482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NBauO § 81 Abs. 3 S. 1; NBauO § 81 Abs. 3 S. 2; NNachbG § 47
    Baulast; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Hammerschlagsrecht; privates Interesse; Leiterrecht; Löschung; Zuwegungsbaulast; Voraussetzungen für die Löschung einer Baulast wegen Wegfalls privater Interessen

  • RA Kotz

    Löschung einer Baulast wegen Wegfall privater Interessen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 LB 48/04

    Anspruch des Eigentümers eines belasteten Grundstücks auf Löschung einer Baulast

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2022 - 2 A 91/20
    Bezogen auf die Löschungsregelung in § 81 Abs. 3 NBauO bedeutet dies, dass ein privates Interesse an der Baulast entfällt, wenn dem Baulastbegünstigten ein rechtlich gesicherter und baurechtlich "besserer" Weg, um die mit der Baulast verbundenen Vorteile unter baulicher Ausnutzung des vorhandenen Baubestandes zu erreichen, nicht nur offensteht, sondern eine solche Alternative schon verwirklicht ist (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 08.07.2004 - 1 LB 48/04 -, juris Rn. 45).

    Das private Interesse soll schon dann nicht entfallen, wenn sich die zur Verfügung stehenden Alternativen zur Baulast als gleich gute Instrumente zur legalen baulichen Nutzung des Grundstücks der Baulastbegünstigten darstellen; das private Interesse entfalle "erst dann", wenn für den Baulastbegünstigten ein rechtlich gesicherter und baurechtlich "besserer" Weg, der die bauliche Ausnutzung des vorhandenen Baubestandes sichert, schon verwirklicht ist (s. Nds. OVG, Urteil vom 08.07.2004, a.a.O., Rn. 45).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1995 - 11 A 4010/92

    Eintragung einer Baulast; Verpflichtungserklärung; Rechtsschein der öffentlich-

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2022 - 2 A 91/20
    So ist die Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, an der Baulast festzuhalten, solange dafür ein öffentliches Interesse besteht (vgl. - zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.1995 - 11 A 4010/92 -, juris Rn. 17).
  • VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20

    Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2022 - 2 A 91/20
    Die Nachbarn sind im Verhältnis zueinander zu "fairem" Verhalten verpflichtet (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2021 - 2 B 250/20 -, juris Rn. 51).
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